Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 05.05.2024). Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst für bestimmte Linien auch einen mittelbaren Ausschreibungsgegenstand. Im Rahmen dieses mittelbaren Ausschreibungsgegenstands wird der Betrieb bestimmter Linien mit alternativen Antriebsformen (zB. E-Bussen) ausgeschrieben; eine Beauftragung mit diesem mittelbaren Ausschreibungsgegenstand setzt einen gesonderten Folge-Abruf aus der Rahmenvereinbarung voraus.
Der Auftrag umfasst das Projekt- und Changemanagement im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten der Räumlichkeiten der VVT und der Umstellung auf ein Activity Based Workkonzept im Rahmen des Projekts "Neue VVT-Arbeitswelt".
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit der Verkehrsverbund Tirol GesmbH. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 09.04.2026). Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst für bestimmte Linien auch einen mittelbaren Ausschreibungsgegenstand. Im Rahmen dieses mittelbaren Ausschreibungsgegenstands wird der Betrieb bestimmter Linien mit alternativen Antriebsformen (zB. E-Bussen) ausgeschrieben; eine Beauftragung mit diesem mittelbaren Ausschreibungsgegenstand setzt einen gesonderten Folge-Abruf aus der Rahmenvereinbarung voraus.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen (VDL) der Linien 501, 502, 503 und 504. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten VDL von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 14.12.2025). Das Beschaffungsvorhaben umfasst VDL mit E-Bussen. Für den Einsatz dieser Elektrobusse ist der künftige Auftragnehmer verpflichtet, passend zu den angeschafften Bussen die jeweils erforderliche Ladeinfrastruktur zu errichten und während der gesamten Vertragsdauer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen je Los. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem (1) Verkehrsunternehmen je Los mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 14.12.2025).Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst in allen Losen auch Optionen für den Einsatz von E-Bussen inkl. der hierfür erforderlichen Ladeinfrastruktur für einzelne oder für alle Linien. Im Auftragsfall ist die Auftraggeberin während der gesamten Vertragsdauer berechtigt, diese Optionen gesammelt oder auch zeitlich gestaffelt in Anspruch zu nehmen. In Los 3 umfasst das Beschaffungsvorhaben zusätzlich die Option für den Einsatz von E-Bussen inkl. der hierfür erforderlichen Ladeinfrastruktur auf zwei Linien. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Option mit Zuschlagserteilung in Anspruch zu nehmen.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen (VDL). Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten VDL von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 14.12.2025). Das Beschaffungsvorhaben umfasst Varianten. Im Rahmen der Variante 1 haben die Bieter in der 2.Stufe ein verbindliches Angebot dafür abzugeben, dass die VDL für die ausschreibungsgegenständlichen Linien mit Dieselbussen erbracht werden. Bei der Variante 2 haben die Bieter in der 2.Stufe ein verbindliches Angebot dafür abzugeben, dass die ausschreibungsgegenständlichen VDL mit E-Bussen erbracht werden. Für den Einsatz dieser Elektrobusse ist der künftige Auftragnehmer verpflichtet, passend zu den angeschafften Bussen die jeweils erforderliche Ladeinfrastruktur zu errichten und während der gesamten Vertragsdauer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben.