Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen je Los. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 01.05.2023).Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst für bestimmte Linien auch einen mittelbaren Ausschreibungsgegenstand. Im Rahmen dieses mittelbaren Ausschreibungsgegenstands wird der Betrieb bestimmter Linien mit alternativen Antriebsformen (zB. E-Bussen) ausgeschrieben; eine Beauftragung mit diesem mittelbaren Ausschreibungsgegenstand setzt einen gesonderten Folge-Abruf aus der Rahmenvereinbarung voraus.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Beklebung der von den Verkehrsunternehmen im Gebiet des Verkehrsverbundes Tirol eingesetzten Fahrzeugen. Das Kontingent für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt: 300 Stk. Regiobusse zur Außen- und Innenbeklebung 100 Stk. Regiobusse zur Außenbeklebung 100 Stk. Regiobusse zur Innenbeklebung 10 Stk. RegioTax/RegioFlink zur Außenbeklebung 50 Stk. Beklebung für VVT-Eigenaktionen (zB Weihnachtsbus) 150 Stk. RegioFlink Bodenmarkierungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Abschluss von Verkehrsdienstverträgen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicherBetriebsbeginn: Dezember 2016) in der Region Innsbruck-Land und Lienz auf der Linie 499 Ortsverkehr Telfsund Salzstraße (Los 1); Linie 599 Stadtverkehr Hall und Gnadenwald (Los 2); Linie 999 Stadtverkehr Lienz undUmgebung (Los 3) mit einer Laufzeit von jeweils 8 Fahrplanjahren.
Abschluss von Verkehrsdienstverträgen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicherBetriebsbeginn: Dezember 2016) in der Region Innsbruck-Land und Lienz auf der Linie 499 Ortsverkehr Telfsund Salzstraße (Los 1); Linie 599 Stadtverkehr Hall und Gnadenwald (Los 2); Linie 999 Stadtverkehr Lienz undUmgebung (Los 3) mit einer Laufzeit von jeweils 8 Fahrplanjahren.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und die Auslieferung von Linienfahrplänen für Bus und Bahn in Tirol für das Jahr 2025 auf Basis gesonderter Abrufe (Bestellungen) des Auftraggebers.
Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen für Ergänzungs- bzw. Zusatzleistungen im Rahmen eines eigenständigen Vergabeverfahrens (im Vorfeld eines möglichen eigenständigen Vergabeverfahrens); (voraussichtlicher Abschluss der Rahmenvereinbarungen: 4.Quartal 2025) mit einer Laufzeit von jeweils 4 Jahren.Los 1 Region 1 AußerfernLos 2 Region 2 LandeckLos 3 Region 3 ImstLos 4 Region 4 Innsbruck LandLos 5 Region 5 SchwazLos 6 Region 6 Kufstein/KitzbühelLos 7 Region 7 OsttirolDie abrufbaren jährlichen Fahrplankilometer je Los betragen voraussichtlich 2.000.000 Millionen Fahrplankilometer. Die maximalen jährlichen Fahrplankilometer je Los können in mehreren Abrufen vergeben werden. Die tatsächliche Höhe der jährlichen abrufbaren Fahrplankilometer kann aufgrund von regionalen Anforderungen stark variieren.Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem offenen Verfahren gem. BVergG.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit der Verkehrsverbund Tirol GesmbH sowie im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit der Bergbahnen Kappl AG, der Silvrettaseilbahn AG, der Bergbahnen See GesmbH und der Bergbahnen Silvretta Galtür GmbH & Co KG . Diese Verträge sollen abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 04.05.2025). Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst für bestimmte Linien auch einen mittelbaren Ausschreibungsgegenstand. Im Rahmen dieses mittelbaren Ausschreibungsgegenstands wird der Betrieb bestimmter Linien mit alternativen Antriebsformen (zB. E-Bussen) ausgeschrieben; eine Beauftragung mit diesem mittelbaren Ausschreibungsgegenstand setzt einen gesonderten Folge-Abruf aus der Rahmenvereinbarung voraus.