6. Abruf aus der RV in Los 5 - Bergbus Schwaz Linie 8
- Transportdienste
- Frist
- nicht veröffentlicht
- Veröffentlicht
Linie 8 - Bergbus Schwaz
Öffentlicher Auftraggeber · TIROL
Schreibt gerade 1 Auftrag aus.
Stand 24.09.2026, 20:46 · Ein leeres Feld ist keine Aussage über tatsächliche Inaktivität.
226 Verfahren im öffentlichen Katalog
Linie 8 - Bergbus Schwaz
Das Ausschreibungsziel des vorliegenden Vergabeverfahrens besteht im Abschluss eines Vertrages über die Lieferung sowie Implementierung und Servicierung einer App für On Demand Verkehre und Planungsleistungen betreffend On Demand Verkehre. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um das Verkehrsangebot in Tirol hinsichtlich On Demand Verkehr zu erweitern. Die benötigten Verkehrsdienstleistungen sind nicht Teil des Beschaffungsvorhabens.
Linie 9 - Citybus Schwaz
Das Ausschreibungsziel des vorliegenden Vergabeverfahrens besteht im Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer (1) Partei. Der vom künftigen Auftragnehmer im Auftragsfall zu erbringende Ausschreibungsgegenstand umfasst die Lieferung und Montage sowie Wartung von bis zu 200 DFI E-Paper Anzeigern in 15‘‘ bzw in 32‘‘ in Tirol inklusive Programmierung und Bereitstellung einer mandantenfähigen Hard- und Softwareumgebung.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und die Auslieferung von Linienfahrplänen für Bus und Bahn in Tirol für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 auf Basis gesonderter Abrufe (Bestellungen) des Auftraggebers.
Linie 335 (Timmelsjoch)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 2.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 2.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 2.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes. Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 2.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Linie 63 (Ortsverkehr Obergurgl)
Linie 50 (Winterverdichter Sölden-Obergurgl)
Im Arbeitsbereich