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Rahmenvereinbarung Lärmmonitoring

Offizieller Titel: Österreich – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvereinbarung Lärmmonitoring

Veröffentlicht
zuletzt geprüft 22.09.2026, 02:33
Angebotsfrist
Nicht veröffentlichtlaut amtlicher Bekanntmachung

Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Ziel des gegenständlichen Projekts ist die baubegleitende Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der umweltrechtlichen Auflagen hinsichtlich Lärmeinwirkungen durch die Bautätigkeiten in den UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern. Dabei soll durch ein kontinuierliches Lärmmonitoring gewährleistet werden, dass die festgelegten Grenzwerte eingehalten und etwaige Überschreitungen rechtzeitig erkannt und dokumentiert werden. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Errichtung und den Betrieb mehrerer Schallmessstellen samt Verkehrszählstelle im Nord- und Südareal, die Einrichtung eines datengestützten Webportals mit Alarmierungsfunktion sowie die laufende Datenspeicherung, -aufbereitung und -bereitstellung. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen des Lärmmonitorings abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird dabei für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, wobei diese um insgesamt ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Option des Auftraggebers). Die insgesamt auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung abrufbare Gesamtsumme (dh über

  • Architektur und Ingenieurwesen71000000
  • Architektur und Ingenieurwesen71313450

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
30. Apr. 2026
Abgabe
—
Verfahrensart
Offenes Verfahren · Dienstleistung
Erfüllungsort
Wien

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