Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungsauftrag gemäß § 7 BVergG 2018 in 2 Losen über Leistungen des Umweltmanagements (Los 1) sowie der Baulogistik (Los 2) in der Seestadt Aspern. Weitere Details können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungsauftrag gemäß § 7 BVergG 2018 in 2 Losen über Leistungen des Umweltmanagements (Los 1) sowie der Baulogistik (Los 2) in der Seestadt Aspern. Weitere Details können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Ziel des gegenständlichen Projekts ist die baubegleitende Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der umweltrechtlichen Auflagen hinsichtlich Lärmeinwirkungen durch die Bautätigkeiten in den UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern. Dabei soll durch ein kontinuierliches Lärmmonitoring gewährleistet werden, dass die festgelegten Grenzwerte eingehalten und etwaige Überschreitungen rechtzeitig erkannt und dokumentiert werden. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Errichtung und den Betrieb mehrerer Schallmessstellen samt Verkehrszählstelle im Nord- und Südareal, die Einrichtung eines datengestützten Webportals mit Alarmierungsfunktion sowie die laufende Datenspeicherung, -aufbereitung und -bereitstellung. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen des Lärmmonitorings abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird dabei für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, wobei diese um insgesamt ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Option des Auftraggebers). Die insgesamt auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung abrufbare Gesamtsumme (dh über
Die Wien 3420 Umwelt und Baulog GmbH (Auftraggeber) hat mit 14.8.2026 eine Rahmenvereinbarung betreffend Leistungen zur Überwachung und Sicherstellung der Auswirkungen der Bauvorhaben in der Seestadt Aspern auf die Grundwasserqualität sowie die Einhaltung der festgelegten Umweltstandards abgeschlossen. Wie in den Ausschreibungsunterlagen des der Rahmenvereinbarung zugrundeliegenden Vergabeverfahrens angekündigt, werden mit Abschluss der Rahmenvereinbarung die erforderlichen Leistungen der Grundwasserbeweissicherung für ein Vertragsjahr abgerufen („Erstabruf“). Gegenständliche Bekanntgabe betrifft daher die Beauftragung (Zuschlagserteilung) für diesen Erstabruf auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.
Ziel des gegenständlichen Projekts ist die baubegleitende Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der umweltrechtlichen Auflagen hinsichtlich Lärmeinwirkungen durch die Bautätigkeiten in den UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern. Dabei soll durch ein kontinuierliches Lärmmonitoring gewährleistet werden, dass die festgelegten Grenzwerte eingehalten und etwaige Überschreitungen rechtzeitig erkannt und dokumentiert werden. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Errichtung und den Betrieb mehrerer Schallmessstellen samt Verkehrszählstelle im Nord- und Südareal, die Einrichtung eines datengestützten Webportals mit Alarmierungsfunktion sowie die laufende Datenspeicherung, -aufbereitung und -bereitstellung. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen des Lärmmonitorings abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird dabei für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, wobei diese um insgesamt ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Option des Auftraggebers). Die insgesamt auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung abrufbare Gesamtsumme (dh über
Ziel des gegenständlichen Projekts ist die Überwachung und Sicherstellung der Auswirkungen der Bauvorhaben in der Seestadt Aspern auf die Grundwasserqualität sowie die Einhaltung der festgelegten Umweltstandards. Hierbei sollen Grundwasseruntersuchungen und Qualitätsmessungen in den festgelegten UVP-Gebieten Nord und Süd der Seestadt Aspern an den vorhandenen Pegeln durchgeführt werden. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere Probennahmen und diesbezügliche Gutachtenerstellungen. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen der Grundwasserbeweissicherung abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird dabei für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, wobei diese um insgesamt ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Option des Auftraggebers). Die insgesamt auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung abrufbare Gesamtsumme (dh über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl Option) beläuft sich dabei auf EUR 500.000,-- (netto, maximales Abrufvolumen Stand März 2026 exkl Valorisierung gem Rahmenvereinbarung in Punkt V.4, welche das maximale Abrufvolumen d
Ziel des gegenständlichen Projekts ist die Durchführung der bodenchemischen Bauaufsicht für das gesamte Areal der Seestadt Aspern, bestehend aus den UVP-Gebieten Nord und Süd. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen der bodenchemischen Bauaufsicht abgerufen werden.
Ziel des gegenständlichen Projekts ist die Durchführung der bodenchemischen Bauaufsicht für das gesamte Areal der Seestadt Aspern, bestehend aus den UVP-Gebieten Nord und Süd. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen der bodenchemischen Bauaufsicht abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird dabei für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, wobei diese um insgesamt ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Option des Auftraggebers). Die insgesamt auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung abrufbare Gesamtsumme (dh über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl Option) beläuft sich dabei auf EUR 1 Mio (netto, maximales Abrufvolumen Stand Juni 2025 exkl Valorisierung gem Rahmenvereinbarung in Punkt V.4, welche das maximale Abrufvolumen damit verändert). Der geschätzte Auftragswert der über die Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen (über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl Option) beläuft sich auf EUR 500.000,-- (netto, Stand Juni 2025).
Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungsauftrag gemäß § 7 BVergG 2018 in 2 Losen über Leistungen des Umweltmanagements (Los 1) sowie der Baulogistik (Los 2) in der Seestadt Aspern. Weitere Details können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. HINWEIS: Los 1 Umweltmanagement wurde mit Bekanntmachung im Supplement S zum Amtsblatt der Europäischen Union (2022/S 112-316178 vom 13.6.2022) gem § 149 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 rechtsgültig (teil-)widerrufen. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist somit ausschließlich Los 2 Baulogistik.