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Erstabruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung "bodenchemische Bauaufsicht"

Offizieller Titel: Österreich – Bauaufsicht – Erstabruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung "bodenchemische Bauaufsicht"

Veröffentlicht
zuletzt geprüft 10.09.2026, 02:22
Angebotsfrist
Nicht veröffentlichtlaut amtlicher Bekanntmachung

Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Ziel des gegenständlichen Projekts ist die Durchführung der bodenchemischen Bauaufsicht für das gesamte Areal der Seestadt Aspern, bestehend aus den UVP-Gebieten Nord und Süd. Zur Erreichung der angeführten Ziele wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Partei abgeschlossen, auf deren Grundlage die erforderlichen Leistungen der bodenchemischen Bauaufsicht abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung wird dabei für eine Dauer von vier Jahren abgeschlossen, wobei diese um insgesamt ein weiteres Jahr verlängert werden kann (Option des Auftraggebers). Die insgesamt auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung abrufbare Gesamtsumme (dh über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl Option) beläuft sich dabei auf EUR 1 Mio (netto, maximales Abrufvolumen Stand Juni 2025 exkl Valorisierung gem Rahmenvereinbarung in Punkt V.4, welche das maximale Abrufvolumen damit verändert). Der geschätzte Auftragswert der über die Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen (über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl Option) beläuft sich auf EUR 500.000,-- (netto, Stand Juni 2025).

  • Architektur und Ingenieurwesen71520000

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
11. Juni 2025
Abgabe
—
Verfahrensart
Offenes Verfahren · Dienstleistung
Erfüllungsort
Wien

Im Arbeitsbereich

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