Gemäß § 19a EisbG sind bei Eisenbahnsicherungsanlagen (ESA) und Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA) wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. Die wiederkehrende Prüfung dient zur Feststellung und Beurteilung des jeweils gegenwärtigen Zustandes einer in Betrieb befindlichen Sicherungsanlage hinsichtlich der Funktionstauglichkeit und der Einhaltung geltender Sicherheitsanforderungen sowie der Beurteilung der voraussichtlichen Lebensdauer. Der Inhalt dieser Prüfungen ist in der Regelwerksgruppe RW 13.07.01 bis RW 13.07.13 definiert. Im Abweichungsfall sind geeignete Maßnahmen gemäß RW 13.07.01 in Abstimmung mit den Vertretern der ÖBB-Infrastruktur AG zu definieren (z.B. Sofortinstandsetzung, Verfügung einer betrieblichen Maßnahme).
Lieferung, Vormontage, Rücknahme und Demontage von: Einfachen Weichen, Kreuzungen und Kreuzungsweichen (lose oder vormontiert) in den Schienenformen 60E1, 54E2 und 49E1 und deren Ersatzteilkomponenten.
Die in Eigenverantwortung zu erbringende Leistung umfasst einerseits die Evaluierung von Erdungsblitzschutzanforderungen und damit verbundene Leistungen wie die Herstellung sicherer Wartungszugänge, Planung und Montage von Blitzschutzpotenzialausgleich bei nachträglichen Dachinstallationen (von z.B. Klima und Lüftungsanlagen, PV-Installationen, etc.) inklusive der Erstellung von Maßnahmenkatalogen, gutachterlichen Stellungnahmen und begleitender Bauüberwachung, und andererseits die Überprüfung von Erdungssysteme, Blitzschutzanlagen und Blitzschutzintegrierten Absturzsicherungen auf Dächern auf ihren ordnungsgemäßen Zustand gemäß den Vorgaben von Gesetzten, Normen und Vorschriften durch fachkundiges und zertifiziertes Personal inkl. Dokumentation, sowie Instandsetzungs- und geringfügige Erweiterungsarbeiten im Rahmen der Prüfung. Die Leistungen sind an ÖBB-Gebäuden, -Objekten (zB.: Betriebs-, Wohn- und Bürogebäude, Werkstätten und -Hallen, Technikstationen,) und Verkehrsstationen (zB.: Bahnhöfe, Haltestellen) zu erbringen.
Vermietung fester Gleisabsperrungen nach ÖNORM EN16704-2-2 inklusive Lieferung und Abholung Werden Bauarbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen durchgeführt, bei denen Arbeitnehmer in den Gefahrenraum geraten können, so ist durch technische Maßnahmen ein Eindringen in den Gefahrenraum des Betriebsgleises zu verhindern. Durch die Verwendung von festen Absperrungen sind für Arbeitnehmer keine weiteren Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Sicherungsposten erforderlich.
<P>Zerstörungsfreie Schienenprüfverfahren zur Überprüfung der Schienen auf Rollkontaktermüdung und innenliegende Schäden mittels händischer Überprüfung.
Gegenstand des Prüfsystems bildet die Auswahl von Unternehmen für Eisenbahnbetriebliche Dienstleistungen: - Triebfahrzeugführer Klasse A2/A3 gemäß EU-Richtlinie 2007/59, EisbG/Teil 9 und Triebfahrzeugführerverordnung (TfVO)
Bundesweite Lieferungen, auch Anlieferungen mit Zu- oder Ausschnitten ab Auslieferungsstelle, von keramischen Wand- oder Bodenbeläge in der Größe von ca. 4m² - 6m² in geschlossenen Zugansbauwerken der ÖBB- Infrastruktur AG entsprechend den technischen Lieferbedingen in der aktuellen Version.