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Frist beendetAktenzeichen SLR-4/22

Stmk LReg - Nominierungsvereinbarung

Veröffentlicht
zuletzt geprüft 24.09.2026, 03:38
Angebotsfrist
laut amtlicher Bekanntmachung

Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Das Land Steiermark ist Mehrheitseigentümer der Energie Steiermark AG und beabsichtigt für den Fall des Eintritts eines Vorkaufs- bzw. Aufgriffsfalls sein Vorkaufs- oder Aufgriffsrecht selbst auszuüben oder einen Dritten zu benennen, welcher an Stelle des Landes Steiermark dieses Vorkaufs- oder Aufgriffsrecht ausübt. Diesbezüglich führt das Land Steiermark ein Strukturiertes Bieterverfahren durch. Das Land Steiermark behält sich nach seinem freien Ermessen ausdrücklich vor, sein Vorkaufs- und Aufgriffsrecht selbst oder durch ein verbundenes Unternehmen auszuüben und das verbindliche Angebot des Bestbieters dieses Verfahrens nicht anzunehmen oder das Verfahren zu beenden (vgl hierzu auch Punkt 1.4 der Teilnahmeunterlage).

  • Finanz- und Versicherungsdienste66000000

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
17. Okt. 2022
Abgabe
16. Dez. 2022
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung · Dienstleistung
Erfüllungsort
Steiermark

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