Requirement Engineering Software
- Software und Informationssysteme
- IT-Dienstleistungen
- Frist
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Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer ohne Abnahmeverpflichtung über eine Requirement Engineering Software
Leistungsgegenstand
Mit dem gegenständlichen Abruf – RV Nr 4600030220 wird sichergestellt, dass weiterhin die Vereinfachung für die Beschaffung von Software innerhalb des ÖBB-Konzerns, sowie verbesserte Übersicht über im Einsatz befindliche Software gegeben ist. Die geschätzten Abnahmemengen ergeben sich auf Schätzungen seitens Lizenzmanagement für die strategischen Softwarehersteller (Pos 10 bis Pos 110 des Abruf-RVs), die restlichen beiden Pos des Abruf – RVs stellen das max mögliche Abrufvolumen laut Rahmenvereinbarung dar. Für den Abruf-Rahmenvertrag besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abnahmeverpflichtung wird erst mittels Abruf-Bestellung eingegangen.
Im Arbeitsbereich
Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer ohne Abnahmeverpflichtung über eine Requirement Engineering Software
Der Schwerpunkt des Leistungsbedarfs liegt in der Sicherstellung des Betriebs, der Wartung, des Supports sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung bestehender Fachapplikationen. Im Rahmen der neuen Rahmenvereinbarung sollen die aktuell erbrachten Services und vertraglich geregelten Leistungen nahtlos fortgeführt beziehungsweise übernommen werden. Darüber hinaus ist vorzusehen, dass bei Bedarf auch Leistungen zur Konzeption, Entwicklung, Erweiterung und Integration neuer oder wesentlich ausgebauter Anwendungen abgerufen werden können. Zu den betroffenen Fachapplikationen zählen im Bereich Bahnsysteme insbesondere Krisenmanagement Software, Greenlight, TEVIS und SMART. Im Bereich Streckenmanagement und Anlagenentwicklung umfasst dies unter anderem iGleis, iOberbau, iOS, Baustelleninfo, DQV sowie verschiedene Messtechnik-Applikationen.
siehe PDF "Druckdienste inkl. zugehörige Dienstleistungen "