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Frist beendet

Prüfung von Zugangsangeboten gemäß § 205 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz 2021

Veröffentlicht
zuletzt geprüft 25.09.2026, 02:18
Angebotsfrist
Nicht veröffentlichtlaut amtlicher Bekanntmachung

Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Prüfung der vorgeschriebenen Zugangsangebote (aktive und passive Standardangebote) der Fördernehmer durch den Auftragnehmer gemäß § 205 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz 2021 im Rahmen Breitband Austria 2030. Der Auftragnehmer prüft die Zugangsangebote der Fördernehmer insbesondere auf Übereinstimmung mit dem Telekommunikationsgesetz 2021, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheiden sowie den Förderbedingungen. Der Auftragnehmer fasst seine Ansicht, Ergebnisse und den allfälligen Anpassungsbedarf zu den geprüften Zugangsangeboten in einem Prüfbericht zusammen und übermittelt diesen an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH.

  • Unternehmensdienstleistungen79000000

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
18. Okt. 2024
Abgabe
—
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung · Dienstleistung
Erfüllungsort
Wien

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