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Dienstleistungskonzessionsvertrag: Recht zur Veranstaltung von Konzerten und Events in Schönbrunn

Offizieller Titel: Österreich – Unterhaltungsdienste – Dienstleistungskonzessionsvertrag: Recht zur Veranstaltung von Konzerten und Events in Schönbrunn

Veröffentlicht
zuletzt geprüft 10.09.2026, 00:50
Angebotsfrist
laut amtlicher Bekanntmachung

Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungskonzessionsvertrag (§ 6 Abs 1 BVergGKonz 2018). Der ausschreibungsgegenständliche Dienstleistungskonzessionsvertrag verpflichtet den Konzessionär zur Veranstaltung von Konzerten und Events in den Räumlichkeiten der Orangerie des Schlosses Schönbrunn ("Orangerie").

  • Kultur, Sport und Freizeit92300000
  • Unternehmensdienstleistungen79952000

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
31. März 2026
Abgabe
30. Apr. 2026
Verfahrensart
Dienstleistung
Erfüllungsort
Wien

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