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Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Gegenstand des Prüfsystems bildet die Auswahl von Unternehmen für die Grundlegende Charakterisierung von Abfällen gemäß § 12 Abs 1, 2 und 4 DVO 2008 iVm Anhang 4, Teil 2, Punkte 1.2 bis 1.4 und 1.6 bis 1.8 Deponieverordnung 2008 und Bundesabfallwirtschaftsplan, Recycling-Baustoffverordnung, jeweils i.d.g.F.

  • Architektur und Ingenieurwesen71319000
  • Architektur und Ingenieurwesen71620000

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
29. Sep. 2021
Abgabe
—
Verfahrensart
Dienstleistung
Erfüllungsort
Nicht strukturiert veröffentlicht

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