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Frist beendet

Gefahrenzonenpläne 2021

Veröffentlicht
zuletzt geprüft 17.09.2026, 07:35
Angebotsfrist
laut amtlicher Bekanntmachung

Leistungsgegenstand

Worum geht es?

Der Ausschreibungsgegenstand umfasst im Wesentlichen das Erstellen von Gefahrenzonenplänen in vier Losen gemäß „Technische Richtlinien für die der Bundeswasserbauverwaltung RIWA-T“ und „Technische Richtlinie für die Gefahrenzonenplanungen gemäß § 42a WRG“ (beide in der jeweils geltenden Fassung). Dabei umfasst der Ausschreibungsgegenstand im Wesentlichen folgende Leistungen: Übernahme von Laserscandaten, Festlegen und Übernahme ergänzender terrestrischer Vermessung, Erstellung eines homogenen digitalen Geländemodells (DGM); Hydrologische Grundlagen (Niederschlags-Abschluss-Modell, hydrologischer Längenschnitt, Wellendauern und Wellenformen); Darstellung des Ist-Zustandes im Hinblick auf Hochwassergefährdungen durch Ausweisung der Überflutungsgebiete durch instationäre zweidimensionale hydraulische Berechnung; Ausweisung von Gefahrenzonen und Funktionsbereichen; Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Für weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

  • Architektur und Ingenieurwesen71000000
  • Architektur und Ingenieurwesen71600000
  • Architektur und Ingenieurwesen71350000
  • Architektur und Ingenieurwesen71300000

Zeit & Verfahren

Veröffentlichung
12. Nov. 2021
Abgabe
21. Dez. 2021
Verfahrensart
Offenes Verfahren · Dienstleistung
Erfüllungsort
Nicht strukturiert veröffentlicht

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