Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 von Personenverkehrsleistungen im Busverkehr für die Linie 5390 (Friesach - Grades - Metnitz - Oberhof) und den Nebenlinien 5391 und 5392 inkl. Mikro-ÖV
- Auftraggeber
- Stadtgemeinde FriesachÖsterreich
- Veröffentlicht
- zuletzt geprüft 10.09.2026, 02:18
- Angebotsfrist
- Nicht veröffentlichtlaut amtlicher Bekanntmachung
Leistungsgegenstand
Worum geht es?
Die Stadtgemeinde Friesach beabsichtigt Zusatzbestelllungen gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG) von Personenverkehrsleistungen im Linienbusverkehr für die Linie 5390 (Friesach – Grades – Metnitz – Oberhof) sowie den Nebenlinien 5391 und 5392 sowie weiters im Mikro-ÖV in Form von Rufbussen. Die Bestellung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienste erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Für den Betrieb ist eine Genehmigung gemäß dem Kraftfahrliniengesetz (KflG) erforderlich. Zielgruppen: Tagespendelnde Schüler:innen, Lehrlinge und Erwerbstätige Fahrgäste der Vor und Nachmittagsschicht sowie voraussichtlich 2 bis 4 Kurse an Wochenenden und Feiertagen. Die Mindestbedienstandards richten sich nach dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten. Als Kalkulationsgrundlage gelten auf Basis langjähriger Durchschnittswerte: 183 Schultage 68 Ferientage 251 Werktage (außer Samstag) pro Kalenderjahr. Die Teilnahme Teilnahme am Verkehrsverbund Kärntner Linien ist verpflichtend. Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung gelten die Vorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien. Eine Verbundabgeltung sowie Ersatzanteile fü
- Transportdienste60112000
Zeit & Verfahren
- Veröffentlichung
- 04. Juli 2025
- Abgabe
- —
- Verfahrensart
- Dienstleistung
- Erfüllungsort
- Kärnten
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