Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen (VDL). Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten VDL von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 14.12.2025). Das Beschaffungsvorhaben umfasst Varianten. Im Rahmen der Variante 1 haben die Bieter in der 2.Stufe ein verbindliches Angebot dafür abzugeben, dass die VDL für die ausschreibungsgegenständlichen Linien mit Dieselbussen erbracht werden. Bei der Variante 2 haben die Bieter in der 2.Stufe ein verbindliches Angebot dafür abzugeben, dass die ausschreibungsgegenständlichen VDL mit E-Bussen erbracht werden. Für den Einsatz dieser Elektrobusse ist der künftige Auftragnehmer verpflichtet, passend zu den angeschafften Bussen die jeweils erforderliche Ladeinfrastruktur zu errichten und während der gesamten Vertragsdauer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben.
Das Ausschreibungsziel des laufenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 10 Unternehmen über Pilot- und sonstige überregionale Verkehre. Für Pilot- und sonstige Verkehre können sowohl regionale als auch überregionale Leistungen (Leistungserbringung in mehreren Bezirken bzw tirolweit; grenzüberschreitend nach Südtirol/Bayer, etc.) - Bsp. RegiobusExpress Linien -abgerufen werden.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit der Verkehrsverbund Tirol GesmbH sowie im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit der Bergbahnen Kappl AG, der Silvrettaseilbahn AG, der Bergbahnen See GesmbH und der Bergbahnen Silvretta Galtür GmbH & Co KG . Diese Verträge sollen abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 04.05.2025). Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst für bestimmte Linien auch einen mittelbaren Ausschreibungsgegenstand. Im Rahmen dieses mittelbaren Ausschreibungsgegenstands wird der Betrieb bestimmter Linien mit alternativen Antriebsformen (zB. E-Bussen) ausgeschrieben; eine Beauftragung mit diesem mittelbaren Ausschreibungsgegenstand setzt einen gesonderten Folge-Abruf aus der Rahmenvereinbarung voraus.
Der Regioflink Jenbach ist ein nachfragegesteuerter, digitalisierter Mobilitätsservice. Der RegioFlink funktioniert ohne festen Fahr- und Linienplan. Ein Algorithmus plant die Route, um KundInnen, die in die gleiche Richtung möchten in einem Fahrzeug zu bündeln. Die KundInnen können dabei an verschiedenen Orten innerhalb des Gemeindegebietes Jenbach ein bzw. aussteigen. Die KundInnen werden an virtuellen Haltepunkten eingesammelt und abgesetzt, d.h. es erfolgt keine Tür-zu-Tür Fahrt. Die Haltepunkte liegen im Durchschnitt 200 Meter von ihrem Start-/Zielort entfernt. Ziel des RegioFlink ist, die zeitlichen und räumlichen ÖPNV Lücken zu füllen und ein first & last mile Angebot zu schaffen, dass den bestehenden ÖPNV stärkt. Voraussichtlicher Start des RegioFlink ist der 04.11.2024. Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages mit einem Verkehrsunternehmen über die Erbringung der Verkehrsleistung.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit der Verkehrsverbund Tirol GesmbH. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 09.04.2026).Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst für bestimmte Linien auch einen mittelbaren Ausschreibungsgegenstand. Im Rahmen dieses mittelbaren Ausschreibungsgegenstands wird der Betrieb bestimmter Linien mit alternativen Antriebsformen (zB. E-Bussen) ausgeschrieben; eine Beauftragung mit diesem mittelbaren Ausschreibungsgegenstand setzt einen gesonderten Folge-Abruf aus der Rahmenvereinbarung voraus.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 20 Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen im Rahmen eines Anrufsammeltaxis (§ 38 Abs 3 Zif 2 KflG ) oder Regiotaxes.Das maximale Leistungsvolumen in dieser Region beträgt in Summe rund 10.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr; dieses Leitungsvolumen kann durch mehrere Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Es handelt sich bei einem Anrufsammeltaxi um Bedarfsverkehr. Das bedeutet, dass das Verkehrsmittel nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn mindestens ein konkreter Fahrtwunsch vorliegt. Dienstleistungen im Rahmen des Regiotaxes werden gemäß Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erbracht. Diese Dienstleistungen stehen nur einem geschlossenen Teilnehmerkreis, welcher von der VVT im Rahmen eines Leistungsabrufes bekannt gegeben wird, zur Verfügung.
Das Ausschreibungsziel besteht im Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen. Dieser Vertrag soll abgeschlossen werden, um die benötigten Verkehrsdienstleistungen von einem (1) Verkehrsunternehmen mit einer Laufzeit von 10 Jahren erbringen zu lassen (voraussichtlicher Betriebsbeginn: 13.07.2026). Das vorliegende Beschaffungsvorhaben umfasst für bestimmte Linien auch einen mittelbaren Ausschreibungsgegenstand. Im Rahmen dieses mittelbaren Ausschreibungsgegenstands wird der Betrieb bestimmter Linien mit alternativen Antriebsformen (zB. E-Bussen) ausgeschrieben; eine Beauftragung mit diesem mittelbaren Ausschreibungsgegenstand setzt einen gesonderten Folge-Abruf aus der Rahmenvereinbarung voraus.
Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen über Verkehrsdienstleistungen für Ergänzungs- bzw. Zusatzleistungen im Rahmen eines eigenständigen Vergabeverfahrens (im Vorfeld eines möglichen eigenständigen Vergabeverfahrens); (voraussichtlicher Abschluss der Rahmenvereinbarungen: 4.Quartal 2025) mit einer Laufzeit von jeweils 4 Jahren. Los 1 Region 1 Außerfern Los 2 Region 2 Landeck Los 3 Region 3 Imst Los 4 Region 4 Innsbruck Land Los 5 Region 5 Schwaz Los 6 Region 6 Kufstein/Kitzbühel Los 7 Region 7 Osttirol Die abrufbaren jährlichen Fahrplankilometer je Los betragen voraussichtlich 2.000.000 Millionen Fahrplankilometer. Die maximalen jährlichen Fahrplankilometer je Los können in mehreren Abrufen vergeben werden. Die tatsächliche Höhe der jährlichen abrufbaren Fahrplankilometer kann aufgrund von regionalen Anforderungen stark variieren. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt in einem offenen Verfahren gem. BVergG.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Beklebung der von den Verkehrsunternehmen im Gebiet des Verkehrsverbundes Tirol eingesetzten Fahrzeugen.Das Kontingent für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt: 300 Stk.Regiobusse zur Außen- und Innenbeklebung 100 Stk.Regiobusse zur Außenbeklebung 100 Stk.Regiobusse zur Innenbeklebung 10 Stk.RegioTax/RegioFlink zur Außenbeklebung 50 Stk.Beklebung für VVT-Eigenaktionen (zB Weihnachtsbus) 150 Stk.RegioFlink Bodenmarkierungen