Für die Verkehrsregion Wörthersee ist auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrages ein Grundangebot im Regionalverkehr einzurichten. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Besonderheit der funktionalen Leistungsbeschreibung ist, dass nicht einzelne Linien Gegenstand der Vergabe sind und dass für die Bedienung generell keine territoriale Abgrenzung existiert.
Die Verkehrsverbund Kärnten GmbH beabsichtigt, den herkömmlichen Öffentlichen Verkehr ergänzende Verkehrsdienstleistungen auf Anforderungsbasis mit Kleinfahrzeugen (so genannter "MikroÖV") beim derzeitigen Kraftfahrlinienbetreiber im Gemeindegebiet der Stadt Wolfsberg zu bestellen.
Für die Verkehrsregion LAVANTTAL ist auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrages ein Grundangebot im Regionalverkehr einzurichten. Die Beschaffung erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Besonderheit der funktionalen Leistungsbeschreibung ist, dass nicht einzelne Linien Gegenstand der Vergabe sind und das für die Bedienung generell keine territoriale Abgrenzung existiert. Gegenstand der Vergabe sind daher jedenfalls die Verkehrsbedürfnisse der den Hauptzielgruppen Ausbildungspendler und Erwerbspendler angehörenden Einwohner der Siedlungskerne der Verkehrsregion LAVANTTAL von Montag bis Freitag. Geschuldet wird die vollständige Funktionserfüllung zwischen den Quellen und Zielen der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Siedlungskerne. Somit auch jene Mobilitätsbedürfnisse, die die Grenzen der Verkehrsregion LAVANTTAL überschreiten. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://www.kaerntner-linien.at/fahrplane-linien/regionalverkehrsplan/). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkeh
Südkärnten - Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Sinne der VO (EG) 1370/2007, als ein wettbewerbliches Verfahren gemäß Art. 5 Abs 3 VO 1370/2007 nach einem dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ähnlichen Verfahren; es gilt jedoch als ausdrücklich klargestellt, dass die Anwendung des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 i. d. j. g. F.) und des Bundesvergabegesetz Konzessionen i. d. j. g. F. ausgeschlossen ist. Dieses Formular wird verwendet, weil kein geeigneteres für ein solches Sonderverfahren besteht.
Feldkirchner Hügelland - Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Sinne der VO (EG) 1370/2007, als ein wettbewerbliches Verfahren gemäß Art. 5 Abs 3 VO 1370/2007 nach einem dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ähnlichen Verfahren; es gilt jedoch als ausdrücklich klargestellt,dass die Anwendung des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 i. d. j. g. F.) und des Bundesvergabegesetz Konzessionen i. d. j. g. F. ausgeschlossen ist. Dieses Formular wird verwendet, weil kein geeigneteres für ein solches Sonderverfahren besteht.
Für die Verkehrsregion Oberes Drautal und den Schienennachfolgeverkehr Oberes Gailtal erfolgt die Vergabe auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Gegenständlicher Vertrag wird auf die Dauer von 8 Jahren abgeschlossen, sodass gegenständlicher Vertrag mit Ende des Schuljahres 2030/2031 endet. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Hauptzielgruppe: Tagespendelnde Schülerinnen und Schüler, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet Metnitztal wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https:// 2 / 2 www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien/regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerechten Abfahrtszeiten. Auf Basis eines langjährigen
Für die Verkehrsregion Metnitztal erfolgt die Vergabe auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Gegenständlicher Vertrag wird auf die Dauer von 8 Jahren abgeschlossen, sodass gegenständlicher Vertrag mit Ende des Schuljahres 2030/2031 endet. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Hauptzielgruppe: Tagespendelnde Schülerinnen und Schüler, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet Metnitztal wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https:// 2 / 2 www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien/regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerechten Abfahrtszeiten. Auf Basis eines langjährigen Durchschnittswertes sind pro Kalenderjahr 183 Schult
Für die Verkehrsregion Metnitztal erfolgte die Vergabe auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Gegenständlicher Vertrag wird auf die Dauer eines Jahres verlängert, sodass der Vertrag mit Ende des Schuljahres 2022/2023 endet. Die Bestellung erfolgte auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Hauptzielgruppe: Tagespendelnde Schülerinnen und Schüler, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet Metnitztal wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https:// 2 / 2 www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien/regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerechten Abfahrtszeiten. Auf Basis eines langjährigen Durchschnittswertes sind pro Kalenderjahr 183 Schultage als Kalkul
Für die Verkehrsregion Oberes Drautal und den Schienennachfolgeverkehr Oberes Gailtal erfolgt die Vergabe auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Gegenständlicher Vertrag wird auf die Dauer von 8 Jahren abgeschlossen, sodass gegenständlicher Vertrag mit Ende des Schuljahres 2030/2031 endet. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Hauptzielgruppe: Tagespendelnde Schülerinnen und Schüler, welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gebiet Metnitztal wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https:// 2 / 2 www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien/regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerechten Abfahrtszeiten. Auf Basis eines langjährigen