Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der Linie (Kfl.-Nr.) 8572
- Transportdienste
- Frist
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Die UIAG GmbH (Kommunalgesellschaft der Marktgemeinde Arnoldstein) beabsichtigt Verkehrsdienstleistungen entsprechend der Kraftfahrlinie 8572 beim Inhaber der bestehenden Kraftfahrlinienkonzession zu bestellen.Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages.Hauptzielgruppe: Tagespendler zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken (Schüler u. Lehrlinge), welche in den Siedlungskernen im vergabegegenständlichen Gemeindegebiet wohnhaft sind. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe unter https://2 / 2www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-und-linien/regionalverkehrsplan-land-kaernten). Mindestbedienstandards im Schülerverkehr sind eine Reisemöglichkeit in Richtung der jeweiligen Schule rechtzeitig am Morgen sowie zwei bis drei Reisemöglichkeiten vom Schulstandort in Richtung der Wohnstandorte zu Mittag und/oder am Nachmittag mit bedarfsgerechten Abfahrtszeiten. Auf Basis eines langjährigen Durchschnittswertes sind pro Kalenderjahr 183 Schultage und 251 Werktag