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Öffentlicher Auftraggeber · Österreich

Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH („amg-tirol“)

Derzeit keine offene Ausschreibung. Die Historie unten zeigt, was dieser Auftraggeber zuletzt vergeben hat.

Gerade offen
0Ausschreibungen mit laufender Frist
Beobachtet
2Verfahren seit 13. Aug. 2021
Veröffentlichtes Volumen
6 Mio. €Summe der veröffentlichten Werte aus 1 von 2 Verfahren
Quellen
1amtliche Quellen mit Verfahren dieses Auftraggebers

Stand 17.09.2026, 09:05 · Ein leeres Feld ist keine Aussage über tatsächliche Inaktivität.

Beschaffungshistorie. Neueste zuerst.

2 Verfahren im öffentlichen Katalog

Frist beendet

Ausschreibung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gem BVergG 2018 im OSB

  • Gesundheit und Soziales
Frist
Veröffentlicht

Die amg-tirol (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen zur Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen im Rahmen von Arbeitsstiftungen. Die AG beabsichtigt, aus der mit dem/der Bestbieter/in abgeschlossenen Rahmenvereinbarung bei Bedarf die ausgeschriebenen Leistungen abzurufen. Es besteht keine Pflicht der AG zum Abruf von Leistungen in einem bestimmten Mindestumfang, aber die Pflicht der/s Vertragspartnerin/s, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.

Vergeben€ 6 Mio.

Ausschreibung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gem BVergG 2018 im OSB

  • Gesundheit und Soziales
Frist
nicht veröffentlicht
Veröffentlicht

Die amg-tirol (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen zur Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen im Rahmen von Arbeitsstiftungen. Die AG beabsichtigt, aus der mit dem/der Bestbieter/in abgeschlossenen Rahmenvereinbarung bei Bedarf die ausgeschriebenen Leistungen abzurufen. Es besteht keine Pflicht der AG zum Abruf von Leistungen in einem bestimmten Mindestumfang, aber die Pflicht der/s Vertragspartnerin/s, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.

Im Arbeitsbereich

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