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Öffentlicher Auftraggeber · Österreich

Stadtgemeinde Hartberg

Derzeit keine offene Ausschreibung. Die Historie unten zeigt, was dieser Auftraggeber zuletzt vergeben hat.

Gerade offen
0Ausschreibungen mit laufender Frist
Beobachtet
7Verfahren seit 07. Nov. 2023
Veröffentlichtes Volumen
€ 638.355,8Summe der veröffentlichten Werte aus 5 von 7 Verfahren
Quellen
2amtliche Quellen mit Verfahren dieses Auftraggebers

Stand 23.09.2026, 12:13 · Ein leeres Feld ist keine Aussage über tatsächliche Inaktivität.

Beschaffungshistorie. Neueste zuerst.

7 Verfahren im öffentlichen Katalog

Frist beendet

Dienstleistungen gemäß Steiermärkischem Schulassistenzgesetz 2023 für die Schulsitzgemeinde Hartberg

  • Gesundheit und Soziales
  • Steiermark
Frist
Veröffentlicht

Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen nach den Maßgaben des neu in Kraft getretenen Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes 2023 (StSchAG 2023). Die Stadtgemeinde Hartberg hat als Schulsitzgemeinde gemäß § 3 Abs 1StSchAG 2023 das Assistenzpersonal beizustellen. Der Anspruch nach dem StSchAG 2023 umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen) Die Stadtgemeinde Hartberg hat vor, die Beistellung von Assistenzpersonal gemäß Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 (StPEG 2004) sowie des Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 (StSchAG 2023) auszuschreiben. Dies wird notwendig, weil die Stadtgemeinde als Schulsitzgemeinde das Assistenzpersonal für Schulen, die im Gemeindegebiet der Stadt liegen, gemäß der erwähnten Gesetze beizustellen hat. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Bestbieter auf unbestimmte Zeit. Damit wird die europaweite Ausschreibung aufgrund

Frist beendet

Parkraumüberwachung der Stadtgemeinde Hartberg

  • Unternehmensdienstleistungen
  • Steiermark
Frist
Veröffentlicht

Die Stadtgemeinde Hartberg bewirtschaftet Kurzparkzonen im Stadtgebiet. Ziel des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Abschluss eines zeitlich unbefristeten Rahmenvertrages mit einem geeigneten und befugten Unternehmen für die Überwachung der Kurzparkzonen und des ruhenden Verkehrs inkl. Zusatzaufgaben durch uniformierte und entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vergeben€ 9.693

Dienstleistungen gemäß Steiermärkischem Schulassistenzgesetz 2023 für die Schulsitzgemeinde Hartberg

  • Gesundheit und Soziales
Frist
nicht veröffentlicht
Veröffentlicht

Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen nach den Maßgaben des neu in Kraft getretenen Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes 2023 (StSchAG 2023). Die Stadtgemeinde Hartberg hat als Schulsitzgemeinde gemäß § 3 Abs 1StSchAG 2023 das Assistenzpersonal beizustellen. Der Anspruch nach dem StSchAG 2023 umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen) Die Stadtgemeinde Hartberg hat vor, die Beistellung von Assistenzpersonal gemäß Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 (StPEG 2004) sowie des Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 (StSchAG 2023) auszuschreiben. Dies wird notwendig, weil die Stadtgemeinde als Schulsitzgemeinde das Assistenzpersonal für Schulen, die im Gemeindegebiet der Stadt liegen, gemäß der erwähnten Gesetze beizustellen hat. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Bestbieter auf unbestimmte Zeit. Damit wird die europaweite Ausschreibung aufgrund

Vergeben€ 10.000

Dienstleistungen gemäß Steiermärkischem Schulassistenzgesetz 2023 für die Schulsitzgemeinde Hartberg

  • Gesundheit und Soziales
  • Steiermark
Frist
nicht veröffentlicht
Veröffentlicht

Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen nach den Maßgaben des neu in Kraft getretenen Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes 2023 (StSchAG 2023). Die Stadtgemeinde Hartberg hat als Schulsitzgemeinde gemäß § 3 Abs 1StSchAG 2023 das Assistenzpersonal beizustellen. Der Anspruch nach dem StSchAG 2023 umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen) Die Stadtgemeinde Hartberg hat vor, die Beistellung von Assistenzpersonal gemäß Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 (StPEG 2004) sowie des Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 (StSchAG 2023) auszuschreiben. Dies wird notwendig, weil die Stadtgemeinde als Schulsitzgemeinde das Assistenzpersonal für Schulen, die im Gemeindegebiet der Stadt liegen, gemäß der erwähnten Gesetze beizustellen hat. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Bestbieter auf unbestimmte Zeit. Damit wird die europaweite Ausschreibung aufgrund

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