BV Südbahnstraße NEU Folgende Arbeiten sind im gegenständlichen Bauvorhaben im Wesentlichen durchzuführen: * Erdbaumaßnahmen * Straßenbauarbeiten * Betonbauarbeiten * Entwässerungsmaßnahmen * Kanalbau- und Kanalsanierungsarbeiten * Leitungs- und Kabelverlegearbeiten
Beistellung von Assistenzpersonal gemäß §§ 1, 2, 3 StSchAG 2023 iVm StSchAG-DVO, sowie nach § 35a idF vor Inkrafttreten des LGBl Nr. 1/2024 iVm § 55c StPEG 2004 idF LGBl. Nr. 1/2024 ab dem Schuljahr 2024/25 für die Stadt Graz
Beistellung von Assistenzpersonal gemäß §§ 1, 2, 3 StSchAG 2023 iVm StSchAG-DVO, sowie nach § 35a idF vor Inkrafttreten des LGBl Nr. 1/2024 iVm § 55c StPEG 2004 idF LGBl. Nr. 1/2024 ab dem Schuljahr 2024/25 für die Stadt Graz
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, sollen entsprechend gefördert werden, um bei ihrem Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch gemäß den „Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht“ möglichst zu beherrschen.
Pongratz-Moore-Steg Planungsdienstleistungen - Neuerrichtung Erstellung textlicher und planlicher Grundlagen für die Einreichplanung Erstellung textlicher und planlicher Grundlagen für die Genehmigungsverfahren gemäß Wasserrechtsgesetz Erstellung textlicher und planlicher Grundlagen für die Genehmigungsverfahren gemäß Naturschutzgesetz Erstellung textlicher und planlicher Grundlagen für die Genehmigungsverfahren gemäß Landesstraßenverwaltungsgesetz Erstellung textlicher und planlicher Grundlagen für die Ausschreibung der Bauarbeiten Erstellung textlicher und planlicher Grundlagen für die Ausführungsplanung Hierfür sind Leistungen für folgende Fachbereiche ausgeschrieben: * Statisch konstruktive Bearbeitung * Straßenplanung * Leitungsplanung * Freiraumplanung * Hydraulische Untersuchungen * Bauphasenplanung * Leistungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) * Vermessungstätigkeiten
Die Gemeinde, auf deren Gemeindegebiet die Schule errichtet ist, hat Assistenzpersonal beizustellen. Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, sollen entsprechend gefördert werden, um bei ihrem Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch gemäß den „Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht“ möglichst zu beherrschen.