Lichterparks auf dem Areal von Schloss Hof und Schloss Schönbrunn
- Unternehmensdienstleistungen
- Kultur, Sport und Freizeit
- Wien
- Niederösterreich
- Frist
- nicht veröffentlicht
- Veröffentlicht
Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungskonzessionsvertrag (§ 6 Abs 1 BVergGKonz 2018) über das Recht, auf dem Areal von Schloss Hof und Schloß Schönbrunn vom Konzessionär zu gestaltende Lichterparks zu errichten und zu betreiben.