Der Ausschreibungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung ohne fixe Mengenbindung zur Erbringung der Lieferung von Dieselkraftstoff EN 590 10 ppm mit FAME (B7) ohne Additive oder sonstige Zusätze (kurz „Leistungsgegenstand“ genannt) durch die zukünftigen Auftragnehmer zu den in den Ausschreibungsunterlagen und im Vergabeverfahren festgelegten technischen, kommerziellen und rechtlichen Bedingungen.
Der Ausschreibungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung ohne fixe Mengenbindung zur Erbringung der Lieferung von Dieselkraftstoff EN 590 10 ppm mit FAME (B7) ohne Additive oder sonstige Zusätze (kurz „Leistungsgegenstand“ genannt) durch die zukünftigen Auftragnehmer zu den in den Ausschreibungsunterlagen und im Vergabeverfahren festgelegten technischen, kommerziellen und rechtlichen Bedingungen.
Der Ausschreibungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung ohne fixe Mengenbindung zur Erbringung der Lieferung von Dieselkraftstoff EN 590 10 ppm mit FAME (B7) ohne Additive oder sonstige Zusätze (kurz „Leistungsgegenstand“ genannt) durch die zukünftigen Auftragnehmer zu den in den Ausschreibungsunterlagen und im Vergabeverfahren festgelegten technischen, kommerziellen und rechtlichen Bedingungen.
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Rahmenvertrag über Erbringung von Arbeitszug-Leistungen mittels Dieselstreckenlokomotiven durch den Auftragnehmer ohne Mengenbindung Laufzeit des Rahmenvertrages sind 3 Jahre inkl. einer Option auf Verlängerung um ein weiters 1 Jahr
Rahmenvertrag über Erbringung von Arbeitszug-Leistungen mittels Dieselstreckenlokomotiven durch den Auftragnehmer ohne Mengenbindung Laufzeit des Rahmenvertrages sind 3 Jahre inkl. einer Option auf Verlängerung um ein weiters 1 Jahr Basisangebot
Der Ausschreibungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung ohne fixe Mengenbindung zur Erbringung der Lieferung von Dieselkraftstoff EN 590 10 ppm mit FAME (B7) ohne Additive oder sonstige Zusätze (kurz „Leistungsgegenstand“ genannt) durch die zukünftigen Auftragnehmer zu den in den Ausschreibungsunterlagen und im Vergabeverfahren festgelegten technischen, kommerziellen und rechtlichen Bedingungen.
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