Leistungsabruf Nr. 24 aus der Rahmenvereinbarung LGA-AUS-1/226 betreffend Dienstleistungen für die erste Inbetriebnahmephase von NÖKIS im vierten Klinikum.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Fibrinogenkonzentraten aus Humanplasma zur intravenösen Anwendung für Niederösterreichische Landes- und Universitätskliniken
Leistungsinhalt dieses Vertrages sind • 7 x 24 Videodolmetsch Service mit umfangreichem Sprachangebot • Gebärdensprache • Multipoint-Option zur Einbindung zusätzlicher Video-Gesprächsteilnehmer • Audiodolmetschen (über Telefon mit Lautsprechfunktion) • Statistische Auswertungen • Tool zur Verrechnungszuordnung
"Aufgrund notwendiger technischer Erweiterung des OP-Bildmanagement-Systems im Universitätsklinikum St. Pölten wurde eine Zusatzwartungsvereinbarung zum bestehenden Vollwartungsvertrag mit der MEDBest GmbH abgeschlossen. Der Gesamtwert der zusätzlichen Wartungsleistungen übersteigt nicht 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages.Diese zusätzlichen Wartungsleistungen sind funktional und technisch untrennbar mit dem ursprünglichen Liefergegenstand verbunden und dienen insb. der Sicherstellung der Kompatibilität mit der bestehenden Infrastruktur. Ein Anbieterwechsel würde tiefgreifende Eingriffe in Systemarchitektur, Lizenzen, Quellcodezugriffe und Herstellerfreigaben erfordern und wäre mit erheblichen technischen Risiken verbunden.Diese Zusatzbeauftragung wird vergaberechtlich auf § 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 gestützt."
"Aufgrund notwendiger technischer Erweiterung des OP-Bildmanagement-Systems im Universitätsklinikum St. Pölten wurde eine Zusatzwartungsvereinbarung zum bestehenden Vollwartungsvertrag mit der MEDBest GmbH abgeschlossen. Der Gesamtwert der zusätzlichen Wartungsleistungen übersteigt nicht 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages. Diese zusätzlichen Wartungsleistungen sind funktional und technisch untrennbar mit dem ursprünglichen Liefergegenstand verbunden und dienen insb. der Sicherstellung der Kompatibilität mit der bestehenden Infrastruktur. Ein Anbieterwechsel würde tiefgreifende Eingriffe in Systemarchitektur, Lizenzen, Quellcodezugriffe und Herstellerfreigaben erfordern und wäre mit erheblichen technischen Risiken verbunden. Diese Zusatzbeauftragung wird vergaberechtlich auf § 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 gestützt."
Beschaffung bzgl einer technisch zwingend notwendigen Erneuerung eines OP-Videomanagement-System für die 7 OP-Säle der Mehrstandort-Krankenanstalt LK Mistelbach-Gänserndorf - Standort Mistelbach inklusive derhierzu zwingend erforderlichen Dienstleistungen (Wartung für drei Jahre)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung pharmazeutischer Spezialitäten für die Lieferjahre 2026-2029 "Opdivo (Nivolumab)". Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden Sonstige Begründung: Basis medizinischer Indikation, da ausschließlich nur dieser Anbieter die spezifischen individuellen Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen innerhalb der jeweiligen Indikation erfüllen kann. Preisangaben: §§61f BVergG: Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen