Konzession Tabakfachgeschäft 5081 Anif, Alpenstraße 8
- Gastronomie und Beherbergung
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Betrieb eines Tabakfachgeschäftes gem. Tabakmonopolgesetz in 5081 Anif, Alpenstraße 8
Öffentlicher Auftraggeber · Österreich
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Stand 24.09.2026, 21:36 · Ein leeres Feld ist keine Aussage über tatsächliche Inaktivität.
660 Verfahren im öffentlichen Katalog
Betrieb eines Tabakfachgeschäftes gem. Tabakmonopolgesetz in 5081 Anif, Alpenstraße 8
Betrieb und Einrichtung eines Tabakfachgeschäftes gem. Tabakmonopolgesetz im Rayon Wien Liesing, 1230 Wien
Betrieb und Einrichtung eines Tabakfachgeschäftes gem. Tabakmonopolgesetz im Rayon Himberg, 2325 Himberg
Einrichtung und Betrieb eines Tabakfachgeschäftes gem. Tabakmonopolgesetz im Rayon 6912 Hörbranz
Implementierung und Betrieb eines Data Ware House (DWH) als Azure Cloud Service. Migration der bestehenden Daten aus dem Altsystem. Implementierung von Import- und Exportschnittstellen aus dem System, sowie Reporting Services.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmer überBeratungsdienstleistungen im Bereich Buchhaltung, Personalverrechnung, Bilanzierung und Finanzplanung(Haupt-CPV-Code: 79200000-6 und Sub-CPV-Code: 79221000-9) für die Monopolverwaltung GmbH aufBasis der Rahmenvereinbarung „Beratungsdienstleistungen 2023“, BBG-GZ: 5105.04670.
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Betrieb eines Tabakfachgeschäftes gem. Tabakmonopolgesetz in 1140 Wien, Nisselgasse 17
Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 2165 Drasenhofen, Brünner Straße 42
Im Arbeitsbereich