Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 6105 Leutasch, Obern 34a
- Gastronomie und Beherbergung
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Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 6105 Leutasch, Obern 34a
Öffentlicher Auftraggeber · Österreich
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Stand 24.09.2026, 21:36 · Ein leeres Feld ist keine Aussage über tatsächliche Inaktivität.
660 Verfahren im öffentlichen Katalog
Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 6105 Leutasch, Obern 34a
Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 6385 Schwendt, Dorfstraße 18
Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 6105 Leutasch, Kirchplatzl 128
s wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
s wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 2124 Niederkreuzstetten, Kirchenplatz 1
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 4442 Kleinraming, Kirchenplatz 14
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Es wurde bereits ein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung („Vorgängerverfahren“) durchgeführt, in dem kein im Sinne des § 22 Abs. 4 BVergGKonz 2018 geeignetes Angebot verblieben ist. Die Konzession wurde daher in einem Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (siehe § 22 Abs. 3 Z 1 BVergGKonz 2018) vergeben.
Betrieb einer Tabakverkaufsstelle gem. Tabakmonopolgesetz in 2265 Drösing, Dr. Gunzer-Straße 15a
Im Arbeitsbereich