Open-House-Verfahren: Durchführung von COVID-19-Testungen durch öffentliche Apotheken in Niederösterreich
- Gesundheit und Soziales
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Das Open-House-Verfahren umfasst die im COVID-19-ScreeningV, COVID-19-Zweckzuschussgesetz und EpiG geregelten Leistungsbestandteile, welche ausdrücklich durch öffentliche Apotheken zu erbringen sind. Das Verfahren wird als Open-House-Verfahren zum Abschluss mehrerer Einzelverträge mit allen interessierten und geeigneten Unternehmen durchgeführt. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht, da mit allen interessierten Unternehmen übereinstimmende Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die übereinstimmenden Vertragsbedingungen werden dabei im Voraus festgelegt und sind nicht mehr verhandelbar. Zudem können weitere Unternehmen während der Gültigkeit dieses Angebots einen Leistungsvertrag zu denselben Bedingungen abschließen (EuGH 2.6.2016, Rs C410/14). Die gegenständlichen Unterlagen werden allen interessierten Unternehmen kostenlos, direkt und uneingeschränkt auf Anfrage per E-Mail an post.gs4@noel.gv.at zur Verfügung gestellt.