Anschaffung eines HLF I für die Freiwillige Feuerwehr Brunnhof
- Fahrzeuge und Transportmittel
- Niederösterreich
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In der NÖ FEUERWEHR-AUSRÜSTUNGSVERORDNUNG nach § 42 Abs. 2 des NÖ Feuerwehrgesetzes hat jede Gemeinde laut ihrer Kategorie die Möglichkeit, für ihre Feuerwehren im Gemeindegebiet Ausrüstung anzuschaffen. Für die Freiwillige Feuerwehr Brunnhof der Gemeinde Haidershofen soll nun ein Hilfeleistungsfahrzeug 1 (HLF1) angeschafft werden.