FH Kärnten – Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen bei Immobilienprojekten der FH Kärnten
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
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Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der FH Kärnten mbH (im Folgenden auch "AG") mit einer:einem Rahmenvereinbarungspartner:in über Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen. Das Vergabeverfahren wurde als offenes Verfahren im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 2 BVergG 2018 durchgeführt. Bei Bedarf kann die AG (bzw. andere in den Verfahrensunterlagen genannte Abrufberechtigte: FH Kärnten – gemeinnützige Gesellschaft mbH; Fachhochschule Kärnten gemeinnützige Privatstiftung) aus dieser Rahmenvereinbarung Bauherrenbegleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für Immobilienprojekte der FH Kärnten abrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung kein unmittelbarer Leistungsabruf erfolgte. Leistungsabrufe können in weiterer Folge nach Bedarf der AG erfolgen. Eine Abrufverpflichtung der AG besteht nicht.