Die Republik Österreich und das Land Oberösterreich, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien (BMK) als zuständige Behörde gemäß Art. 2 lit b VO (EG) 1370/2007, vergaben über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) als Auftraggeberin für die Dauer von zehn Jahren einen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt an die ÖBB Personenverkehr AG. Da 1. § 151 Abs. 2 BVergG 2018 diese in Art. 5 Abs. 6 VO (EG) 1370/2007 zugelassene Direktvergabe ausdrücklich einräumt, 2. durch die Wahl eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens von bisher von der ÖBB-Personenverkehr AG erbrachten SPNV-Leistungen der zuständigen Behörde Kosten entstehen, deren Kompensation durch ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nicht zu erwarten ist und darüber hinaus 3. die Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der bestehenden gemeinwirtschaftlichen SPNV-Leistungen auch in einem direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sichergestellt werden kann, entspricht die Wahl eines direkten Vergabeverfahrens an die ÖBB-Personenverkehr AG am besten den An
Die Republik Österreich und die Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1030 Wien (BMK), als zuständige Behörde gemäß Art. 2 lit b VO (EG) 1370/2007, vergaben über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) als Auftraggeberin für die Dauer von zehn Jahren einen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt an die ÖBB PV AG. Da 1. § 151 Abs. 2 BVergG 2018 diese in Art. 5 Abs. 6 VO (EG) 1370/2007 zugelassene Direktvergabe ausdrücklich einräumt, 2. durch die Wahl eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens von bisher von der ÖBB-PV AG erbrachten SPNV-Leistungen der zuständigen Behörde Kosten entstehen, deren Kompensation durch ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nicht zu erwarten ist und darüber hinaus 3. die Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der bestehenden gemeinwirtschaftlichen SPNV-Leistungen auch in einem direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sichergestellt werden kann, entspricht die Wahl eines direkten Vergabeverfahrens an die ÖBB-PV AG am besten den Anforderungen der
Die Republik Österreich und das Land Steiermark, beide vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Radetzkystraße 2, 1030 Wien als zuständige Behörde gemäß Art. 2 lit b VO (EG) 1370/2007 vergaben über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) als Auftraggeberin für die Dauer von zehn Jahren einen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt an die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH. Da 1. § 151 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 diese in Art. 5 Abs. 6 VO (EG) 1370/2007 zugelassene Direktvergabe ausdrücklich einräumt; 2. durch die Wahl eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens für die zuständige Behörde im Zusammenhang mit der Fertigstellung der geplanten Elektrifizierungsarbeiten an der Schieneninfrastruktur bzw. im Zusammenhang mit der sukzessiven Umstellung vom D-Betrieb auf E-Betrieb zusätzliche Kosten entstehen, die durch die Wahl der Direktvergabe vermieden werden können; 3. die Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der bestehenden gemeinwirtschaftlichen SPNV-Leistungen auch in einem direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sich
Die Republik Österreich und das Land Steiermark, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2,1030 Wien, als zuständige Behörde gemäß Art. 2 lit b VO (EG) Nr. 1370/2007, vergaben über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) als Auftraggeberin einen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt an die ÖBB Personenverkehr AG. Da 1) § 151 Abs. 2 BVergG 2006 diese in Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 zugelassene Direktvergabe ausdrücklich einräumt, 2) durch die Wahl eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens von bisher von der ÖBB-Personenverkehr AG erbrachten SPNV-Leistungen der zuständigen Behörde Kosten entstehen, deren Kompensation durch ein Wettbewerbliches Vergabeverfahren nicht zu erwarten ist und darüber hinaus, 3) die Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der bestehenden gemeinwirtschaftlichen SPNV-Leistungen auch in einem direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sichergestellt werden kann, entspricht die Wahl eines direkten Vergabeverfahrens an die ÖBB-Personenverkehr AG am besten den Anforderungen der Sparsamkeit, Wi
Erarbeitung einer dynamischen und fortlaufenden Möglichkeit zur Evaluierung der Wirkung von Data Spaces. Das heißt, es wird ein Set an Methoden zur Evaluierung der Wirkung von Data Spaces erwartet, wobei folgende Anforderungen zu berücksichtigen sind: - Darstellung der Intensität des Datentauschs in einem Data Space - Darstellung des Zusammenhangs mit der Intensität der Wirkung - Methode zum Vergleich des Maturity Levels von Data Spaces im Hinblick auf die Wirkung und deren Intensität - Überprüfung der verbreiteten Prinzipien – wie FAIR – auf die oben genannten Fragestellungen
Eine Konkretisierung des Auftragsgegenstands, Beschreibung betroffener Strecken und des jeweiligen Systemangebots sowie ein dem aktuellen Entwurfsstand entsprechender Musterfahrplan, der noch Änderungen in der Planung und trassentechnischen Umsetzbarkeit unterliegt, sind auf der Homepage des BMK abrufbar:https://www.bmk.gv.at/verkehrsdienstevertraegeFür die Erbringung der Verkehrsdienste im Dieselbetrieb sind grundsätzlich die bereits im Einsatz befindlichen Bestandsfahrzeuge (13 Stück Dieseltriebwagen GTW und 15 Stück Doppelstockwagen) zu verwenden. Für die Erbringung der Verkehrsdienste im Elektrobetrieb sind elektrisch betriebene Fahrzeuge/Zuggarnituren zu verwenden, welche• die gemäß der gegenständlichen Vorinformation vorgesehenen Fahrplansysteme erfüllen können• über die für die Leistungserbringung notwendigen Zulassungen verfügen• mit dem jeweiligen streckenseitig erforderlichen Zugsicherungssystem ausgestattet sind (ETCS und PzB90)• barrierefrei sind und über ein Fahrgastinformationssystem, Sanitäreinrichtungen, Klimatisierung verfügen• folgende Sitzplatzkapazitäten erfüllen: 230 - 280 Sitzplätze (betrifft im Musterfahrplan Elektrobetrieb nicht farblich hinterlegte Züge) bz
Wenn Österreich die Technologieführerschaft im Bereich thermische Solarenergie halten und ausbauen möchte, dann ist eine möglichst gute Einbindung der österreichischen Forschungseinrichtungen und Solartechnikunternehmen in internationale F&E Projekte unerlässlich. Neben EU-Projekten stellt auf internationaler Ebene insbesondere das Solar Heating and Cooling Technology Collaboration Programme (SHC TCP) der IEA eine einzigartige Möglichkeit dar, österreichische Expertise einzubringen aber auch internationale Trends rasch zu erkennen und entsprechend umzusetzen.