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Öffentlicher Auftraggeber · Österreich

Auftraggeber sind der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) sowie alle weiteren öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 4, 166 bis 168 BVergG 2018, die die Aufgaben des Feuerwehrwesens innehaben.

Derzeit keine offene Ausschreibung. Die Historie unten zeigt, was dieser Auftraggeber zuletzt vergeben hat.

Gerade offen
0Ausschreibungen mit laufender Frist
Beobachtet
2Verfahren seit 21. März 2024
Veröffentlichtes Volumen
46 Mio. €Summe der veröffentlichten Werte aus 2 von 2 Verfahren
Quellen
2amtliche Quellen mit Verfahren dieses Auftraggebers

Stand 22.09.2026, 21:25 · Ein leeres Feld ist keine Aussage über tatsächliche Inaktivität.

Beschaffungshistorie. Neueste zuerst.

2 Verfahren im öffentlichen Katalog

Vergeben€ 23 Mio.

Feuerwehr Einsatzbekleidung KS03

  • Sicherheit und Verteidigung
Frist
nicht veröffentlicht
Veröffentlicht

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Einsatzbekleidung (Einsatzjacke und -hose) gemäß der Richtlinie KS-03 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes für den Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) sowie alle weiteren öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 4, 166 bis 168 BVergG 2018, die die Aufgaben des Feuerwehrwesens innehaben, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH.

Vergeben€ 23 Mio.

Feuerwehr Einsatzbekleidung KS03

  • Sicherheit und Verteidigung
  • Wien
  • Kärnten
Frist
nicht veröffentlicht
Veröffentlicht

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Einsatzbekleidung (Einsatzjacke und -hose) gemäß der Richtlinie KS-03 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes für den Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) sowie alle weiteren öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 4, 166 bis 168 BVergG 2018, die die Aufgaben des Feuerwehrwesens innehaben, im Vergabeverfahren alle vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH.

Im Arbeitsbereich

Auftraggeber sind der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) sowie alle weiteren öffentlichen Auftraggeber im Sinne der §§ 4, 166 bis 168 BVergG 2018, die die Aufgaben des Feuerwehrwesens innehaben. beobachten und neue Signale früher sehen.

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