Für die Oberbauarbeiten zur Errichtung des Bf. Wundschuh ist es erforderlich Materialbeistellungen über den Terminal Werndorf (CCG) durchzuführen. Dabei finden Verschubbetrieb und Wagenbeistellungen durch die Steiermärkische Landesbahn statt. Basisangebot
Die Republik Österreich und die Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1030 Wien (BMK), als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Tirol beabsichtigen, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2,1030 Wien, als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Steiermark, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien (BMK), als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Steiermark, beide vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Vorarlberg, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz,Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1030 Wien (BMK), als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Steiermark, beide vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Steiermark, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien (BMK), als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Vorarlberg, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz,Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1030 Wien (BMK), als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und die Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1030 Wien (BMK), als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Tirol beabsichtigen, vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2,1030 Wien, als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Oberösterreich, beide vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien (BMK) als zuständige Behörde gemäß Art.
Die Republik Österreich und das Land Oberösterreich, beide vertreten durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien (BMK) als zuständige Behörde gemäß Art.
Vertragsgegenstand ist die Fahrzeugpflege in Form der Tages-, der Klein- und der Hauptreinigung diverser Fahrzeuge für Personenbeförderung und deren Nachfolgetypen sowie die Erbringung von Nebenleistungen.
Vertragsgegenstand ist die Fahrzeugpflege in Form der Tages-, der Klein- und der Hauptreinigung diverser Fahrzeuge für Personenbeförderung und deren Nachfolgetypen sowie die Erbringung von Nebenleistungen.
Hier stehen Verfahren für den öffentlichen Straßenpersonenverkehr (CPV 6011), Taxidienste (CPV 6012), Sonderbeförderung wie Schülertransporte (CPV 6013), Gelegenheitsverkehr (CPV 6014), die Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer (CPV 6017) und Eisenbahnverkehr (CPV 602) sowie Verfahren, die Linien- oder Busverkehr, Kraftfahrlinien, Schülertransport oder Personenbeförderung nennen.
CPV-Codes, die beginnen mit:
6011, 6012, 6013, 6014, 6017, 602
Begriffe am Wortanfang in Titel oder Beschreibung: