Ergänzungs- und Nachbeschaffung von Multifunktionsgeräten- und Druckern des Herstellers Konica Minolta
- Büro- und Computertechnik
- Frist
- Nicht veröffentlicht
- Veröffentlicht
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Ergänzungs- und Nachbeschaffung gemäß § 36. (1) Z6 BVergG 2018 von Multifunktionsgeräten- und Druckern des Herstellers Konica Minolta samt dafür erforderlichem Zubehör und erforderlicher Software im Wege des Kaufs oder der Miete sowie …