Lichterparks auf dem Areal von Schloss Hof und Schloss Schönbrunn
- Unternehmensdienstleistungen
- Kultur, Sport und Freizeit
- Frist
- Nicht veröffentlicht
- Veröffentlicht
Ausschreibungsgegenständlich war ein Dienstleistungskonzessionsvertrag (§ 6 Abs 1 BVergGKonz 2018) über das Recht, auf dem Areal von Schloss Hof und Schloss Schönbrunn vom Konzessionär zu gestaltende Lichterparks zu errichten und zu betreiben.