Rahmenvereinbarung bauphysikalische Berechnungen und Konsulentenleistungen für die Sanierung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien – Wiener Wohnen
- Architektur und Ingenieurwesen
- Auftraggeber
- Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH
- Frist
- Nicht veröffentlicht
- Veröffentlicht
Ausschreibungsgegenständlich war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (§ 31 Abs 7 BVergG 2018). Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sollen Aufträge über bauphysikalische Berechnungen und Konsulentenleistungen für die Sanierung von Wohnhausanlagen der Stadt Wien – Wiener Wohnen …