Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
- Veröffentlicht
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sieht vor, die Lärmbelastung in Ballungsräumen und entlang aller wesentlichen Infrastruktureinrichtungen zu erheben und in strategischen Lärmkarten flächenhaft darzustellen. Die Anzahl der in den einzelnen Lärmbelastungsbereichen betroffenen Bewohner ist zu ermitteln und auszuweisen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde bundesrechtlich durch das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (im Folgenden kurz „Bundes-LärmG“), BGBI I Nr 60/2005, sowie die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (im Folgenden kurz „Bundes-LärmV“), BGBI II Nr 144/2006 mit Änderung 2019, umgesetzt. Basisangebot
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.