Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
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Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Generalunternehmerleistungen zur Sanierung von 12 Wohnungen (durch Zusammenlegung von Wohnungen werden es 10 sanierte Wohnungen) im Wohngebäude 2293 Marchegg, am Bahnhof 10. Projektinhalt sind die Änderungen der nicht mehr zeitgemäßen Wohnungsgrundrisse, die Installation eines zentralen Heizsystems, der Tausch der Fenster und Türen und das Anbringen einer Wärmedämmverbundfassade sowie die Errichtung von Balkontürmen. In allen zu sanierenden Wohnungen wird die Bau- u. Ausstattungsbeschreibung des ÖBB-Wohnprogramms umgesetzt. Des weiteren sollen Brandschutzauflagen umgesetzt, die Steigleitungen saniert und das Wohngebäude sowie die Außenanlagen attraktiviert werden. Basisangebot
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.