Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
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Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Gemäß den Vorgaben des ÖBB-Regelwerkes RWT 12.08 wird die Beleuchtung der Bedienungsräume und Weichenbereiche mit einer mittleren Beleuchtungsstärke von 10 bzw. 20 Lux ausgeführt. Bei Schaltgerüsten und Nahbedieneinrichtungen wird die Beleuchtungsstärke von 20 Lux eingehalten. Es wird ein Abrollgleis ausgeleuchtet, dieses wird im Mittel mit 30 Lux ausgeleuchtet. Zwischen den Wagons wird eine Zusatzbeleuchtung von 8 Lux realisiert. Zur Anwendung kommen ÖBB freigegebene LED Leuchten. Die Beleuchtungskörper werden auf den zu errichtenden Oberleitungsmasten und Querseilfelder in Abstimmung mit der Oberleitungsplanung montiert. Bei nicht ausreichender Beleuchtung, werden Rohrmasten mit gleichartigen Leuchten errichtet. Die maximale Masthöhe beträgt 12 Meter. Basisangebot
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.