Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
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Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Die Leistungen der elektrotechnischen Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des RW 12.15.01 (Hautprüfungen) umfassen die folgenden bei den ÖBB zugelassenen Sicherheitsgeräten in 15 kV Bahnstromanlagen (ausgenommen Kraftwerke, Umformer- und Umrichterwerke sowie Bahnstromleitungen): - Erdungsvorrichtungen (DB 929, ED 5461) und zugehörige Isolierstangen (ED 6460) - Teleskoperdungsvorrichtungen (ED 5460) - Schalt- und Betätigungsstangen (DB 929, ED 6421) - Spannungsprüfer für Hochspannungsanlagen 16,7/50 Hz - Rettungshaken (ED 6462; in Anlehnung an DIN VDE 0681-1 Überbrückungssichere und fest montierte Rettungshaken in elektrischen Betriebsstätten") Basisangebot
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.