Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
- Veröffentlicht
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von € 10,5 Mio. betreffend einer Versicherungsdeckung innerkonzernaler und konzernfremder Drittschäden (ein darüber hinaus gehender Schaden an konzernfremden Dritten ist durch die Konzernhaftpflichtversicherung bis € 200 Mio. gedeckt) und einem Selbstbehalt von € 0,25 Mio. pro Schadensfall endet zum 01.01.2025 und ist neu auszuschreiben. Versicherungsschutz laut Wording (Betriebshaftpflicht-Versicherung von € 10,5 Mio mit 2-fachem Jahresaggregat) Laufzeit 5 Jahre Es besteht eine jährliche Kündigungsmöglichkeit € 0,25 Mio. Selbstbehalt pro Schadensfall Basisangebot
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.