Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
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Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Die Haltestellen/Bahnhöfe Göllersdorf VzG-km 41,110, Hollabrunn VzG-km 51,421, Hetzmannsdorf - Wullersdorf VzG-km 57,840, Guntersdorf VzG-km 62,121 und Zellerndorf VzG-km 73,675 liegen auf der Strecke 112 01 Wien Floridsdorf – Staatsgrenze nächst Retz.Die Herstellung der Barrierefreiheit und sonstiger Leistungen in den Bahnhöfen Göllersdorf, Hollabrunn, Hetzmannsdorf-Wullersdorf sowie den beiden Bahnhöfen Guntersdorf und Zellerndorf sind Inhalt der zu erbringenden Leistung.Besonders ist dabei zu berücksichtigen, dass die Arbeiten in allen Bahnhöfen gleichzeitig stattfinden und die Bauzeit relativ kurz ist und die Arbeiten gleichzeitig mit div. Professionisten durchzuführen sind.
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.