Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
- Veröffentlicht
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Am bestehenden Mattengleis um Abschnitt "Feld VI" lt. Einreichoperat von 1970 zeigen sich erhebliche Setzungen. 1990 wurde die Verladestelle erneuert und auf das "Feld II-V" beschränkt und ein Abbruch von "Feld VI" genehmigt. Inhalt der Ausschreibung ist der Teilabruch des Mattengleisen in "Feld IV". Um eine stabile Gleislage zu erreichen ist in vorhergenannten Abschnitt ("Feld IV") der Unterbau zu erneuern. Da das Ladegeis 9b unumgänglich ist (Auffahrtsmöglichkeit auf Niederflurwaggon) für Erhaltungsarbeiten bzw. Erneueurngsarbeiten an Eisenbahnanlagen ist hier eine Gleiseindeckung (altbrauchbar) auf eine Länge von ca. 25 Metern zu errichten. Basisangebot
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.