Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Architektur und Ingenieurwesen
- Frist
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Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Leistungsgegenstand
Zur Stabilisierung der gegenständlichen Böschung wird diese mittels vermörtelten Steinfuß und einer darüber aufgehenden Steinschlichtung gesichert. Der Steinfuß soll eine Breite von ca. 1,5m aufweisen und eine Einbindetiefe von ca. 0,8m aufweisen. Die Vermörtelung ist bis zur Entwässerungsebene hochzuziehen. Die über dem Steinfuß aufgehende, unvermörtelte Steinschlichtung soll in einer Stärke von ca. 0,7m ausgeführt werden. Es sollen generell Steine der Klasse HMB 300/1000 zur Anwendung gelangen. Diese Leistungen sind aufgrund von äußerst dringlichen, zwingenden Gründen im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen im Sinne des § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 erforderlich. Basisangebot
Im Arbeitsbereich
Material- und Schweißnahtprüfungen in den Stahlbauwerkstätten der ÖBB-Infrastruktur AG.
Das gegenständliche Verfahren beinhaltet die Vergabe der Dienstleistung Erstellung des Wirkfaktorberichtes Lärm, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Licht/Blendung/Beschattung, Erstellung des Wirkfaktorberichtes Luftschadstoffe sowie Erstellung der schutzgutbezogenen Fachbeiträge Luft und Klima Klima- Energiekonzept im Zuge der Erstellung eines Einreichprojekts gemäß UVP-G (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) idgF im Rahmen eines vollkonzentrierten Verfahrens für das Projekt „Stockerau - Retz; selektiv 2-gleisiger Ausbau“. Zudem beinhaltet das gegenständliche Verfahren OPTIONAL die Einrichtung, den Betrieb sowie die Auswertung einer Klima- und Luftgütemessstation als auch die Begleitung während der Detailplanungsphase.
Die ÖBB Holding AG mit allen verbundenen Gesellschaften benötigen zur Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie, eine qualitativ hochwertige Darkfibre- und Bandbreitenversorgung von Bürogebäuden und Verkehrsstationen. Durch eine spezialisierte Providerfirma ist eine entsprechende Anbindung dieser Standorte vor Ort durchzuführen bzw. erforderlich. Durch den Provider sind einerseits die dezentralen Anbindungen der Standorte zu dem zentralen Netzwerkknoten bzw. Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen zwei Standorten zu realisieren und in weiterer Folge über ein geeignetes Überwachungssystem (Monitoring) zu betreiben.