Keine laufende Frist
Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb der Kraftfahrlinien 201, 202 und 205 sowie von Kleinfahrzeugen als bedarfsabhängige Zu- und Abbringer im Westen der Karnischen Region.
- Transportdienste
- Kärnten
- Frist
- Nicht veröffentlicht
- Veröffentlicht
Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen beabsichtigt, in den Gemeindegebieten der Marktgemeinde selbst und der Nachbargemeinde Lesachtal den Betrieb mehrerer herkömmlicher Kraftfahrlinien sowie von zwei Kleinfahrzeugen für eine bedarfsabhängige Zu- bzw.