Keine laufende Frist
Skibusverkehr Karnische Region
- Transportdienste
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Im Bereich des Schibusverkehrs in der Karnischen Region wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt. Es handelt sich um eine direkte Vergabe eines kleinen Auftrages gemäß Art 5 Abs.