Keine laufende Frist
Verkehrsdienstleistung MÖLLTAL Mitte Los 2
- Transportdienste
- Kärnten
- Frist
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Im Bereich der bestehenden Kraftfahrlinien 5108 und 5114 wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt.