Keine laufende Frist
Verkehrsdienstleistung MÖLLTAL LOS 1
- Transportdienste
- Kärnten
- Frist
- Nicht veröffentlicht
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Im Bereich der bestehenden Kraftfahrlinien 5108 wird eine Zusatzbestellung gemäß § 23 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz auf Basis einer Dienstleistungskonzession durchgeführt. Die gegenständlichen Linien bedienen die Strecken zwischen Winklern und Heiligenblut.