Keine laufende Frist
Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und -regionalverkehr (SPNV) im Bundesland Oberösterreich
- Transportdienste
- Oberösterreich
- Salzburg
- Frist
- Nicht veröffentlicht
- Veröffentlicht
Die Republik Österreich und das Land Oberösterreich, beide vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2,1030 Wien, als zuständige Behörde gemäß Art.